Reisebedingungen Reiseveranstalter Reiselotsen, selbst veranstaltete Urlaubsreisen

Reise- und Zahlungsbedingungen

 

Diese u.g. Reise- und Zahlungsbedingungen haben nur Anwendung und gelten nur, wenn das Reisebüro Reiselotsen selbst als Veranstalter tätig wird. Sofern wir als Reisebüro Reiselotsen einen Reisevertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem Reiseveranstalter vermitteln, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir Ihnen vor Abschluss z.Vfg. stellen.

 

Diese Reisebedingungen für den Veranstalter Reiselotsen basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV).

Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Angebote zur Reiseversicherung. 

 

Die Buchung von Reiseleistungen der Firma Reiselotsen e.K. (im folgenden Reiselotsen) erfolgt auf Grundlage
der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen 

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei Reiselotsen  oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch Reiselotsen an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Reiselotsen  zu Stande.  

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen  

(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis (Sicherungsschein) über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB (Absicherung Insolvenzversicherung) für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an Reiselotsen  auf die gebuchten Reiseleistungen. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von Reiselotsen  schriftlich bestätigt werden. Bei kurzfristigen Buchungen , ist der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig. 

(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich Reiselotsen  nach Mahnung mit Fristsetzung vor,

den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 7. zu verlangen.

 

(3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel komplett per email übersandt, d.h. Sie erhalten elektronische Flugtickets sowie die Leistungsgutscheine (Voucher), die Sie bitte ausdrucken wollen oder die Dokumente werden vor Ort vom Reisebüro ausgehändigt. Anderenfalls werden Sie bei Buchung über eine hiervon abweichende Art der Aushändigung der Reiseunterlagen informiert.  

 

3. Leistungen / Nebenabreden 
 
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Darstellung auf den

veranstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des

Reisebüros sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von Reiselotsen. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für Reiselotsen nicht verbindlich. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von Reiselotsen

nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.   

 

4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge  

Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen (Bahn,Flüge) buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen (-flügen) auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. 

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 
 

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn,

es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von Reiselotsen  vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. Reiselotsen  wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.  

6. Ersatzperson

Reiselotsen berechnet 30,00 € Umbuchungsgebühren pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, z.B. Ticketkosten der Airlines bei Sondertarifen, hier teilweise bis zur Neubezahlung von Flugtickets bei Neuausstellung, werden diese gesondert belastet.  

7. Rücktritt

 

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Reiselotsen. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Reiselotsen  Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Reiselotsen macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i BGB zu pauschalisieren. Es gelten vorrangig die Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, wodurch im Einzelfall höhere Stornobedingungen, als die hier genannten pauschalisierten Rücktrittsgebühren zur Anwendung kommen können. Vor Buchungsabschluss weisen wir auf event. geänderten Stornobedingungen ausdrücklich hin.

 

Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich Reiselotsen bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Reiselotsen  erstattet werden, wird Reiselotsen diese auch an den Kunden erstatten. 

8. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flügen

Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des

Reiseveranstalter hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.  

 

9, Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
 

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf oder sollten vor Ort wider Erwarten Mängel auftreten, benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihr Hotel oder Agentur vor Ort.

Bitte wenden Sie sich danach unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie Reiselotsen eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Reiselotsen verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Reiselotsen  in Winsen / Luhe  geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 10 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 

10. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Reiselotsen herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von Reiselotsen allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.  

 

11. Abtretungsverbot

 

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist

ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst ein zu stehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 

12. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit Reiselotsen oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.

Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden. 

13. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr 

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des Todes und der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.   

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Reiselotsen ist Winsen / Luhe . Für den Fall, dass der Vertragspartner Reiselotsen keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Reiselotsen um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Lüneburg vereinbart.

 

 
Luftverkehrsabgabesteuer  
Bitte beachten Sie, dass die Bundesregierung beschlossenen hat ab dem 01. Januar 2011 eine Luftverkehrssteuer für Flüge ab/bis Deutschland einzuführen. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, behalten wir uns ergänzend zu § 7. unserer AGBs eine Preisanpassung in Höhe dieser Steuer vor. Laut heutigem Stand (Oktober 2010) beträgt die Steuer pro Person: bei Inlandsstrecken pro Strecke 8 Euro plus Mwst = 10 Euro, bei Mittelstrecken pauschal 25 Euro und bei Fernstrecken pauschal 50 Euro.
 
 

 

Veröffentlichung Juni  2010   

 

Vertragspartner

Firma Reiselotsen e.K.

Vertretungsberechtigt Nadine Meritz (Inhaberin)

Am Krummen Deich 24 (Verwaltung)

21423 Winsen / Luhe

Tel.: 040 - 43 74 74

Fax : 040 - 422 16 16

email: info@reiselotsen.de

Homepage: www.reiselotsen.de

eingetragen im Handelsregister beim

Amtsgericht Lüneburg, HRA 110677

privates Internet-Reisebüro seit 2003